Ablauf der Gesuchseingabe
1. Der Gesuchssteller reicht auf dieser Webseite ein Kurzexposé ein --> Webformular.
2. Die george foundation entscheidet aufgrund des Kurzexposés innerhalb eines Monats über eine Ablehnung oder Weiterverfolgung des Gesuches.
3. Der Gesuchssteller reicht bei einem positiven Vorentscheid auf Aufforderung der george foundation einen detaillierten Projektbeschrieb - vorzugsweise per E-Mail - ein. Dieser sollte unter anderem enthalten:
• detaillierte Angaben zum Gesuchssteller
• Projektbeschrieb (Inhalt, Ziele)
• Budget (inkl. Finanzierungsplan mit Übersicht über Anfragen, Zusagen, Absagen)
• Terminplan
• Angaben über Gesuche an andere Förderstellen (laufende Aktualisierung erwünscht)
4. Als Entscheidungsgrundlage dienen die ausführlich
dokumentierten Gesuche, in Einzelfällen ergänzt
durch ein persönliches Gespräch. Der Stiftungsrat entscheidet anlässlich der mehrmals pro Jahr stattfindenden Sitzungen über das Gesuch. Der Entscheid wird innerhalb 2 Wochen kommuniziert. Die Sitzungen finden in der Regel in den Monaten März, Juni, September und Dezember statt. Der Einsendeschluss für die Behandlung von Gesuchen ist jeweils Ende Februar, Mai, August und November.
Es besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch die george foundation. Absagen werden nicht begründet. Bei grösseren Zuwendungen schliessen wir Verträge oder Vereinbarungen mit den Projektträgern oder Gesuchsstellern ab. Nach Abschluss des Projektes ist ein Schlussbericht einzureichen.
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Kurzexposé einreichen
Weitere Vergabestiftungen: www.swissfoundations.ch
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